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Veranstaltungshinsweis: Symposium KI und Justiz des Kölner Anwaltvereins

Der 16. Kölner Anwaltstag widmete sich bereits dem Thema „KI als Werkzeug – der Mensch im Fokus“, und auch eine weitere Fachveranstaltung befasste sich jüngst mit Künstlicher Intelligenz und Digitalisierung in der Justiz. Nun folgt eine vertiefende Auseinandersetzung, an der auch Prof. Spiecker teilnehmen wird und auf die wir Sie als externen Veranstaltungshinweis aufmerksam machen möchten.

Im Mittelpunkt stehen Fragen wie: Welche Auswirkungen werden Digitalisierung und insbesondere Künstliche Intelligenz auf das Justizsystem im Gerichtssaal und auf justizielle Verfahren haben? Werden rechtliche Verfahren und Entscheidungen automatisiert – und welche Fehlerquoten wären für den Rechtsfrieden tolerabel? Wird der Zugang zum Recht vereinfacht oder das subjektive Recht auf begründete Einzelentscheidungen eingeschränkt? Welche Rolle bleibt der klassischen Rechtsanwendung, und droht ein „Abgehängt-werden“, wenn keine gemeinsamen Standards und Datenpools geschaffen werden? Schließlich stellt sich auch die Frage, was hiervon bereits heute Realität ist.

Diese Aspekte sollen in Kooperation mit dem Ausschuss Informationstechnologierecht des Kölner Anwaltvereins gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und der Wissenschaft erörtert werden, wobei auch Prof. Spiecker beteiligt sein wird. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf rechtspolitischen Fragestellungen, die die digitale Transformation mit sich bringt.

Die Veranstaltung beginnt nächste Woche Donnerstag, 26. Februar 2026 im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Köln (1. Etage) um 17:30 Uhr mit einem Grußwort des Präsidenten des OLG Köln Dr. Scheiff. 

Zur Anmeldung geht es hier (Anmeldeschluss: 20.02.2026 um 23:59 Uhr ).